Taufe

Sie möchten Ihr Kind taufen lassen?

Wenn ein Kind geboren ist – alles zum Thema Taufe

Darüber freuen wir uns und geben Ihnen gerne hier die wichtigsten Informationen:

Bei der Taufe sprechen wir einem Menschen Gottes Segen zu und bekräftigen Gottes Versprechen:
„Fürchte dich nicht! Ich habe dich bei deinem Namen gerufen. Du gehörst zu mir!“
Zugleich begrüßen wir durch die Taufe einen Menschen in der Gemeinschaft der Christinnen und Christen und feiern miteinander, dass dieser Mensch zur Familie Gottes gehört. So wird er auch Glied unserer Kirche.
Taufen finden in unseren Gemeindebezirken in den Gottesdiensten an den Sonn- und Feiertagen statt.
Zusätzlich werden noch einige festgelegte Taufsamstage angeboten.
Bitte erfragen Sie diese Termine bei Ihrem zuständigen Pfarrer / Ihrer zuständigen Pfarrerin.
Alle Adressen finden Sie auf der Kontaktseite.
Für die Taufen entstehen – sofern keine besonderen Wünsche bestehen – keine Kosten.

Voraussetzungen für die Kindertaufe:

  • Zumindest ein Elternteil gehört der evangelischen Kirche an.
  • Sofern die Eltern eine Taufe in einer unserer Kirchen wünschen, aber nicht in Rösrath wohnen, ist es notwendig, den eigentlich zuständigen Pfarrer um ein Dimissionale zu bitten.
    Mit diesem Formular willigt der Pfarrer ein, dass die Taufe in einer anderen Gemeinde vollzogen wird.
  • Die Eltern vereinbaren ein Taufgespräch mit der Pfarrerin / dem Pfarrer, um einander kennenzulernen und den Taufgottesdienst vorzubereiten.
  • Zum Taufgespräch suchen die Eltern – oder auch Paten – einen biblischen Vers als Taufspruch aus.
    Dabei können wir mit einer Liste von möglichen Sprüchen behilflich sein.
  • Außerdem hat die evangelische Kirche im Internet eine Seite eingerichtet, auf der Sie sich gerne informieren können: www.taufspruch.de.
  • Spätestens zum Tauftag müssen das Familienbuch (Geburtsurkunde) und die Patenbescheinigungen (oder Patenschein) vorliegen.
  • Das Patenamt ist ein rein kirchliches Amt.
  • Laut Kirchenordnung kann man ein bis vier Paten benennen, doch nur diejenigen werden als Paten akzeptiert (mit Patenurkunde und Eintrag im Stammbuch), die Mitglied in einer Kirche sind.
    Dies wird durch eine Patenbescheinigung belegt, die der Pate beim Gemeindebüro der Kirchengemeinde seiner Wohnortgemeinde erbittet.
  • Wenn keine Kirchenmitgliedschaft besteht, dann ist nur eine „inoffizielle“, familiäre Patenschaft möglich.
  • In Deutschland sind Menschen ab 14 Jahre religionsmündig, sie können sich also frei -auch ohne Einverständnis der Eltern- für ihre Taufe entscheiden.
  • Der Taufe gehen mehrere Gespräche oder eine Taufunterweisung voran.
  • Sie sollen ermöglichen, sich mit ganzem Herzen für die Taufe zu entscheiden und dabei zu wissen, was Taufe bedeutet.
  • Entscheiden sich Jugendliche während des Katechumenen- oder Konfirmandenunterrichts für ihre Taufe, dann übernimmt der Unterricht die Funktion der Taufgespräche bzw. der Taufunterweisung.

Haben Sie weitere Fragen, wenden Sie sich bitte an die Pfarrerinnen und Pfarrer unserer Gemeinde. Kontaktseite

Die Taufe

Wasser ist das wichtigste Zeichen bei der Taufe, dem Sakrament zur Aufnahme in die Kirche.
Mit der Taufe wird ein Mensch in die christliche Gemeinschaft auf der ganzen Welt aufgenommen.

Sakramente sind von Gott eingesetzte, sichtbare und wirksame Handlungen.
Zu einem Sakrament gehören Wort und Zeichen.
Das wichtigste Zeichen der Tauffeier ist das Wasser. Wasser ist das Urelement des Lebens. Wasser kann aber auch eine Bedrohung für das Leben sein. Im Wasser kann Leben untergehen und enden. Die Täuflinge erfahren symbolisch im Wasserritus, was Jesus Christus durchlebt hat. Wie er durch den Tod zum ewigen Leben gelangt ist, so kommt das Wasser über den Täufling, und er „taucht auf“ als Mensch des neuen Lebens.

In der Kirchenordnung der Evangelischen Kirche im Rheinland (EKiR) heißt es in Artikel 76 über die Taufe: „Auf Befehl Jesu Christi und im Vertrauen auf die Gnade Gottes, die allem Erkennen vorausgeht, tauft die Kirche und bezeugt damit die Zueignung der in Christus offenbarten Verheißung Gottes und den Anspruch Gottes auf das Leben der Getauften. Durch die Taufe werden die Getauften zu Gliedern am Leibe Christi berufen und wird ihre Mitgliedschaft in der Kirche begründet.“

In der EKiR werden die Taufen im Gemeindegottesdienst gefeiert, um sichtbar und erfahrbar zu machen: Dieser Mensch wird in unsere Gemeinde aufgenommen.

Seit der 1996 getroffenen Vereinbarung zwischen der EKiR und den katholischen Bistümern in Köln, Aachen, Essen, Münster und Trier wird die Taufe in beiden Kirchen anerkannt.
Im April 2007 wurde darüber hinaus eine Erklärung von elf deutschen Kirchen zur wechselseitigen Anerkennung der Taufe unterzeichnet. Zu den beteiligten Kirchen gehören nicht nur die römisch-katholische Kirche, sondern auch die orthodoxen Kirchen in Deutschland.
Nach dieser ökumenischen Vereinbarung bleibt die Taufe auch bei einem Wechsel von einer zur anderen Kirche gültig.

Suchen Sie einen Taufspruch?

Schauen Sie doch mal unter www.taufspruch.de, einem Angebot Ihrer evangelischen Kirche.


Noch ein Hinweis in eigener Sache:

Aus Datenschutzgründen veröffentlichen wir keine Namen von Tauffamilien im Netz.
Fragen können Sie im Gemeindeamt Forsbach.
(La +EKir)