Unterstützung Angehöriger

Verhinderungspflege

Auch Pflegende Angehörige haben Bedürfnisse!

Sie möchten ins Theater, in die Oper, haben Termine, sind beruflich eingespannt oder brauchen einfach mal Zeit für sich.
Das haben Sie sich verdient! Nehmen Sie sich eine Auszeit und tanken neue Energien für Ihre täglichen Herausforderungen.

Wir kümmern uns in dieser Zeit gerne um Ihren Pflegebedürftigen.

Im Rahmen der Verhinderungspflege stehen Ihnen jährlich 1612,00 € zu.
Nehmen Sie Leistungen nur stundenweise in Anspruch, hat das keinen Einfluss auf das Pflegegeld.
Zudem besteht nach § 39 Abs. 2 SGB XI die Möglichkeit, dass ein Leistungsbetrag aus der Kurzzeitpflege von bis zu 806 € auf die Verhinderungspflege übertragen werden kann.
Damit kann im Rahmen der Verhinderungspflege ein maximaler Leistungsbetrag von 2.418 € in Anspruch genommen werden.
Beispiel: Sie brauchen 1x in der Woche einen freien Nachmittag und möchten Ihren Pflegebedürftigen gut versorgt wissen. Wir kommen zu Ihnen und „ersetzen“ Sie. Das Pflegegeld bleibt davon unberührt und wird in vollem Umfang weitergezahlt.

Unsere Leistungen sind vielfältig:

• Begleitung zum Arzt, Friseur, Einkauf, etc.

• Betreuung

• Essen zubereiten

• Hauswirtschaftliche Versorgung

• Körperpflege

• Einkauf
Unsere Leistungen stimmen wir auf Ihren individuellen Bedarf ab.
Wir beraten Sie gerne in einem persönlichen Gespräch über Finanzierungsmodelle und Antragsstellung.