Trauung

Alles zum Thema kirchliche Trauung

Wenn sich zwei Menschen finden

Sie möchten in einer unserer drei Kirchen heiraten, die Feier Ihrer Hochzeit mit einem Gottesdienst beginnen und für Ihre Ehe den Segen Gottes erbitten.

Darüber freuen wir uns sehr!

In der Trauung empfängt das Paar den Segen Gottes: Gott möge das Paar in seiner Ehe begleiten. Denn es ist alles andere als selbstverständlich, dass zwei Menschen mit ihren je eigenen Träumen und Wünschen, Lebensplänen und -geschichten, Fähigkeiten und blinden Flecken eine feste und lebenslange Beziehung eingehen wollen und können.
Die evangelische Trauung ist ein Gottesdienst anlässlich der Eheschließung mit Gebet, Liedern, Worten aus der Bibel, Predigt und dem Segen.

Wegen des Termins für die kirchliche Trauung, der nach der standesamtlichen Eheschließung liegen muss, sollte man sich frühzeitig mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer in Verbindung setzen. Zuständig für die kirchliche Trauung ist das Pfarramt, in dessen Bezirk entweder die Braut oder der Bräutigam oder deren Eltern wohnen oder in dessen Bereich die Eheleute nach der Hochzeit ziehen möchten.

Voraussetzung für die kirchliche Trauung ist, dass die Ehefrau oder der Ehemann Mitglied der evangelischen Kirche ist. Geschiedene können selbstverständlich eine kirchliche Trauung feiern, wenn sie eine neue Ehe schließen.

Was ist zu tun?
Wir geben Ihnen gerne hier die wichtigsten Informationen.

Den Termin des Traugottesdienstes sprechen Sie mit dem Pfarrer bzw. der Pfarrerin Ihres Gemeindebezirks ab.

Zudem stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen im Gemeindeamt für Anfragen zur Verfügung:

  • Forsbacher Gemeindeamt (Tel. 02205 2243).
    Sollten Sie den Anrufbeantworter erreichen, rufen wir baldmöglichst zurück.

Um einander kennenzulernen und den Gottesdienst vorzubereiten, verabreden Sie mit dem Pfarrer bzw. der Pfarrerin ein Gespräch.
Zu diesem Termin sind Sie eingeladen, Ihre Ideen, Wünsche und Fragen im Blick auf den Gottesdienst mitzubringen.
Es gibt bestimmte feste Teile, die sich nicht verändern lassen, aber daneben gibt es vielfältige Möglichkeiten, die Raum für eine persönliche Gestaltung geben.
So können sich z.B. die Trauzeugen am Fürbittengebet beteiligen, oder Familienangehörige und Freunde könnten Lesungen aus der Bibel übernehmen.
Schon vor diesem Gespräch wählen Sie einen biblischen Vers als Trauspruch aus.
Dabei können wir Ihnen mit einer Liste behilflich sein; darüber hinaus helfen Ihnen vielleicht einige Fragen, die richtige Wahl zu treffen:

  • Was wünschen wir uns für unsere Ehe?
  • Wie möchten wir unsere Partnerschaft leben?
  • Was bedeutet uns unsere Ehe?

Mit der musikalischen Gestaltung des Traugottesdienstes betrauen wir eine Organistin bzw. einen Organisten. Paare, die von ausserhalb kommen, bitten wir, sich selber um eine Organistin bzw. einen Organisten zu kümmern.

Das Fotografieren während des Gottesdienstes ist in unseren Kirchen nur eingeschränkt gestattet: und zwar während des Einzugs und Auszugs sowie des Ringwechsels. Ebenso darf selbstverständlich vor und nach dem Gottesdienst fotografiert werden.
Möglich ist darüber hinaus das Filmen mit einer Video-Kamera, sofern es unauffällig von einem festen Standort aus geschieht.
Wir bitten sehr, dass Sie Ihre Gäste über diese Regelung rechtzeitig informieren!

Der Blumenschmuck für einen Traugottesdienst wird häufig von den Brautleuten bzw. deren Familien bei einem ortsansässigen Blumengeschäft bestellt. Genauso ist es möglich, dass Sie mit dem von uns gestellten Blumenschmuck einverstanden sind. Wir bitten Sie, dies in jedem Fall abzusprechen und auf dem Gemeindeamt Bescheid zu sagen.

Spätestens zum Gottesdienst müssen Sie Ihr Stammbuch – Familienbuch mit der „Bescheinigung für religiöse Zwecke“ mitbringen.
Außerdem geben Sie vor Beginn des Gottesdienstes dem Küster bzw. der Küsterin Ihre Eheringe, sofern ein Ringwechsel gewünscht ist.

Bei einer evangelischen Trauung ist es wichtig, dass eine(r) der Eheleute der evangelischen Kirche angehört.
Falls der Partner bzw. die Partnerin nicht Glied einer christlichen Kirche ist, ist eine Trauung grundsätzlich gesehen möglich, aber es sind besondere Absprachen mit dem Pfarrer notwendig.

Ein Wort auch zu Trauungen mit einem katholischen Partner bzw. einer katholischen Partnerin:
Eine evangelisch geschlossene Ehe wird von der katholischen Kirche nur unter bestimmten Bedingungen als rechtsgültige Ehe (im Sinne des katholischen Kirchenrechts) anerkannt. Wir raten Ihnen daher auch das Gespräch mit dem katholischen Pfarrer der Wohnortgemeinde zu suchen und bei ihm den sogenannten „Dispens von der Formpflicht“ zu beantragen.
Das ist ein Antrag auf Anerkennung der evangelisch geschlossenen Ehe durch die katholische Kirche.

Wie steht es mit den Kosten?

Für Paare, die bei der Evangelischen Gemeinde Volberg-Forsbach-Rösrath gemeldet sind, fallen keine Kosten an, es sei denn, Sie haben besondere Wünsche im Blick auf die musikalische Gestaltung.

Evangelische Paare von außerhalb

  • müssen ihren eigenen Pfarrer „mitbringen“,
  • müssen neben einer Kirchen-Nutzungsgebühr von € 500.-,
    die bei der Anmeldung auf dem Gemeindeamt zu bezahlen sind (Kosten für Küster oder Küsterin sind hierin eingeschlossen),
  • auch die Honorar- und die Fahrtkosten für den Organisten übernehmen.

Außerdem ist es an Ihnen, sich selbst um einen Organisten zu bemühen.
Bei der Vermittlung von möglichen Ansprechpartnern sind wir gerne behilflich.

Sollten Sie einen Raum für einen anschließenden Empfang benötigen, können wir Ihnen möglicherweise in unseren Gemeindehäusern behilflich sein. Allerdings nur dann, wenn der Raum nicht für gemeindliche Aufgaben schon verwendet wird.
Auch hier sind Kosten einzukalkulieren. Wenden sie sich in jedem Fall frühzeitig an die Mitarbeiterinnen in unserem Gemeindeamt in Forsbach oder an den Pfarrer bzw. die Pfarrerin.


Suchen Sie einen biblischen Trauspruch?

Schauen Sie doch mal unter www.trauspruch.de, einem Angebot Ihrer der evangelischen Kirche.



Noch ein Hinweis in eigener Sache:

Aus Datenschutzgründen veröffentlichen wir niemals Namen von Brautpaaren und deren Hochzeitstermin im Netz.
Fragen können Sie im Gemeindeamt Forsbach.